Der Vertrag mit der Maturaball Band
Für einen Maturaball wird in der Regel auch eine Band engagiert. Mit dieser Band sollte dann auch ein Vertrag abgeschlossen werden – was dabei beachtet werden sollte, erklären wir in diesem Beitrag.
Zum einem der wichtigsten Punkte, die zur Organisation eines Maturaballes dazugehören, ist die Buchung der passenden Livemusik für den Ball. In der Regel werden (größere oder kleinere) Tanzbands für den Maturaball gebucht.
Hier ist es üblich, dass mit der Band für dieses Engagement ein Vertrag abgeschlossen wird. Hier sollten auch einige Sachen beachtet werden, damit rechtlich alles passt und alles ordnungsgemäß abläuft – darauf möchten wir hier eingehen.
Warum überhaupt einen Vertrag mit der Maturaball Band abschließen?
Das Abschließen eines Vertrages mit der Band für den Maturaball hat mehrere wichtige Gründe, die über einfache organisatorische Maßnahmen hinausgehen. Ein solcher Vertrag stellt eine formelle Vereinbarung dar, die Klarheit und Sicherheit für beide Parteien bietet. Zunächst sichert er die Dienstleistungen der Band für das spezifische Datum und die Zeit des Balls. Dies ist essentiell, um sicherzustellen, dass die geplante Unterhaltung wie vorgesehen stattfindet und keine Missverständnisse bezüglich der Verfügbarkeit entstehen.
Des Weiteren legt ein Vertrag die finanziellen Bedingungen fest, einschließlich der Gage, Anzahlung, und möglicher Stornogebühren. Dies schützt sowohl den Veranstalter als auch die Band vor unerwarteten finanziellen Belastungen und sorgt für Transparenz in Bezug auf die Kosten. Er beinhaltet auch Details zu den technischen Anforderungen und der Ausstattung, die benötigt wird, um einen reibungslosen Ablauf der Darbietung zu gewährleisten. Dies umfasst Angaben zu Sound- und Lichttechnik, Bühnengröße und anderen logistischen Details.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Klärung von Verantwortlichkeiten im Falle von Unfällen oder Schäden an Ausrüstung. Der Vertrag kann Regelungen enthalten, die festlegen, wer in solchen Situationen haftet, was wiederum beiden Seiten Rechtssicherheit gibt. Zudem können darin Absprachen über Pausen, Verpflegung und andere Annehmlichkeiten für die Bandmitglieder während des Events festgelegt werden.
Nicht zuletzt bietet ein Vertrag auch eine Plattform für die Klärung von Urheberrechtsfragen, wie etwa der Nutzung von Musikstücken und deren öffentlicher Aufführung. Er kann Regelungen enthalten, die sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, was besonders in Bezug auf die öffentliche Darbietung von Musik wichtig ist.
Zusammenfassend ist das Abschließen eines Vertrages mit der Maturaball Band eine grundlegende Maßnahme, um Professionalität und Sicherheit zu gewährleisten. Es hilft, Missverständnisse zu vermeiden, schützt vor finanziellen und rechtlichen Risiken und trägt dazu bei, dass der Maturaball für alle Beteiligten ein unvergessliches Ereignis wird.
Was wird in einem Vertrag mit der Maturaball Band festgehalten?
Hier haben wir eine Checkliste mit allen wesentlichen Punkten zusammengestellt, die ein Vertrag mit der Band für den Maturaball beinhalten sollte:
- Namen und Kontaktdaten der Vertragsparteien (Veranstalter und Band).
- Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung, inklusive der genauen Zeiten für Aufbau, Soundcheck, Beginn und Ende des Auftritts bzw. des Maturaballes.
- Gage und Zahlungsmodalitäten, einschließlich Anzahlung, Restzahlung und eventuelle Zusatzkosten (z.B. für Verlängerungsstunden).
- Technische Anforderungen und Bereitstellungen, wie Bühnengröße, Sound- und Lichttechnik, sowie wer für die Technik verantwortlich ist.
- Repertoire und Programmdetails, einschließlich spezifischer Liederwünsche und der Abfolge der Darbietungen.
- Pausen und deren Länge, sowie Regelungen für Hintergrundmusik während dieser Zeiten.
- Verpflegung und Unterkunft für die Bandmitglieder und Techniker der Band, falls notwendig.
- Stornierungsbedingungen, inklusive Stornogebühren und Fristen für eine Absage von beiden Seiten.
- Haftungs- und Versicherungsfragen, wie Haftung bei Schäden oder Unfällen und entsprechende Versicherungen.
- Rechte an Bild- und Tonaufnahmen des Auftrittes, falls Aufnahmen geplant sind.
- Kleidungsvorschriften oder spezielle Wünsche bezüglich des Auftretens der Band.
- Notfallplanung, falls Mitglieder der Band ausfallen oder andere unvorhergesehene Ereignisse eintreten.
- Klauseln zur Änderung des Vertrags, falls Anpassungen nötig werden.
- Unterschriften beider Parteien als Bestätigung der Vereinbarung.
Die Vertragsform
Die häufigste Form von Verträgen für Maturabälle ist der Werkvertrag. Hier schuldet der Auftragnehmer, also die Band, die Erstellung eines bestimmten Werkes (Auftritt mit Livemusik) an den Auftraggeber (die Schule oder die Maturanten).
Die Band schuldet also den Auftritt. Dieser wird mit Beginnzeit und Endzeit definiert, manchmal werden auch Spielzeiten oder Pausen fix definiert. Die Band muss also die vorgegebenen Eckpunkte einhalten, dann gilt der Vertrag als erfüllt.
Wichtig ist dabei auch, dass die Band den im Werkvertrag festgelegten Auftritt erfüllen muss, das aber nicht an bestimmte Musiker gebunden ist. Die Band kann also auch andere Musiker einsetzen als vielleicht auf der Homepage der Band zu sehen sind. Das stellt keinen Vertragsbruch dar.
Außerdem ist der Veranstalter dadurch auch dann abgesichert, wenn die Band kurzfristig den Auftritt absagen muss. In diesem Fall muss die Band also für gleichwertigen Ersatz sorgen, zu denselben Vetragsbedingungen hinsichtlich Gage, Spielzeit usw.
Verträge mit noch nicht volljährigen Schülern
Ein Sonderfall beim Vertrag mit der Maturaball Band tritt dann auf, wenn der die Schüler(in), der/die den Vertrag mit der Band unterzeichnen soll, noch nicht 18 Jahre alt ist. Denn rechtlich gesehen dürfen Personen unter 18 Jahre in Österreich derartige Verträge nicht abschließen.
In diesem Fall muss ein(e) andere(r) Schüler(in), der/die bereits 18 Jahre alt ist, den Vertrag unterschreiben und damit Vertragspartner der Band werden. Oder es unterschreibt einen Lehrer der Schule, oder einer der Eltern der Schüler den Vertrag mit der Maturaball Band.
Wann sollte der Vertrag mit der Maturaball Band abgeschlossen werden?
Auf jeden Fall so bald wie möglich. So bald die Entscheidung gefallen ist, dass man eine bestimmte Band buchen möchte, sollte mit dieser auch ein Vertrag gemacht werden. Denn die meisten Livebands halten sich einen Auftrittstermin nicht aufgrund einer unverbindlichen Anfrage frei. Erst wenn die Buchung durch den Veranstalter bestätigt wurde – in Form eines Vertrages – ist garantiert, dass die Band fix an diesem Termin verfügbar ist und auf dem Ball spielt.
Außerdem sollten die weiteren Eckpunkte des Engagements wie Gage, Spielzeit, technische Erfordernisse usw. vorab geregelt sein, daher ist ein Abschließen eines Vertrags mit der Band möglichst bald anzuraten.
Fazit: Der Vertrag mit der Maturaball Band ist wichtig
Wenn eine Band für den Maturaball engagiert wird, dann muss mit dieser ein Vertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag beinhaltet alle Rahmenbedingungen der Veranstaltung und des Engagements und sollte so bald wie möglich erstellt und unterschrieben werden.
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Tags: band, maturaball, tanzband, vertrag